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Umsetzungen |
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Freiwillige Umsetzungen
Viele KollegInnen arbeiten jahrelang an ein und derselben Schule. Und das hat durchaus seine Vorteile. Aber was soll man
machen, wenn man sich nach Veränderungen sehnt?
Seit längerer Zeit bemüht sich der Gesamtpersonalrat (GPR) darum, mit der Behörde ein neues
Umsetzungsverfahren abzustimmen.
Zunächst zu den gemeinsamen Zielen:
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Beantragte Umsetzungen für das kommende Schuljahr sollen zeitlich vor den Auswahlverfahren für
Neueinstellungen genehmigt werden.
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Es soll ein größerer Spielraum für Eigeninitiative bei der Realisierung der
Umsetzungswünsche eröffnet werden.
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Das Verfahren soll transparenter werden.
Derzeit gilt als Termin für Anträge zum kommenden Schuljahr der 15.01.2011. Dieser Termin und das alte
Verfahren haben auch weiterhin Bestand.
ABER: Da die schulbezogenen Einstellungen für das kommende Schuljahr bereits ab Februar
stattfinden sollen, empfiehlt der GPR Ihnen, Umsetzungsanträge bis zum
22. Dezember 2010 zu stellen.
Das ermöglicht der Behörde die Listen mit den freiwilligen Umsetzungen schon Anfang Januar
zusammenzustellen. Diese Listen werden dem GPR und den örtlichen Personalräten zur Verfügung
gestellt.
Die KollegInnen können sich dann bei ihrem örtlichen Personalrat erkundigen, ob ihr Umsetzungsantrag
erfasst wurde. Dadurch können sie erfahren, ob es eventuell in einer Wunschregion einen Tauschpartner, eine
Tauschpartnerin mit gleicher Qualifikation gibt und so ein Kopftausch möglich ist. Sie können dann
eigeninitiativ an die Schulleitung herantreten und das gegenseitige Interesse prüfen. Außerdem kann
ein Tausch Umsetzung gegen Neueinstellung durch die Schulleitungen über eine Anfrage bei der
Außendienststelle initiiert werden.
Es ist ratsam, eine Kopie des Umsetzungsantrags an die örtliche Personalvertretung zu
senden. Diese kann dann prüfen, ob der Antrag aufgenommen wurde, und wenn nicht, die Korrektur bei der
Behörde einfordern.
Dieses Vorgehen ist eine Übergangslösung für das kommende Schuljahr, da ab dem Schuljahr 2012/2013
mit der Einführung von eGovernment neue Rahmenbedingungen geschaffen werden.
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Was Sie beachten sollten:
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Wichtig ist die Einhaltung der Fristen für die Anträge. Umsetzungswünsche zum kommenden
Schuljahr müssen spätestens am 15. Januar (besser vor den Weihnachtsferien) gestellt worden sein. Für das zweite Halbjahr des
folgenden Schuljahres liegt der Termin am 15. Juni.
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Den Umsetzungsantrag füllen Sie bitte
vollständig aus und schicken ihn in zweifacher Ausführung über Ihre Schulleitung an die Dienstaufsicht.
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Bitte lassen Sie uns ebenfalls eine Kopie des Antrags zukommen. Der Personalrat erfährt nur dadurch von Ihrem
Umsetzungswunsch und kann sich dann für Sie einsetzen.
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Eine Umsetzung ist kein einklagbares Recht. Das bedeutet, dass Sie im Falle einer Ablehnung nicht rechtlich dagegen
vorgehen können.
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Ihr Antrag muss schriftlich beschieden werden. Das kann im Einzelfall durch die Schulaufsicht oder die
Personalstelle erfolgen. Dies geschieht oft mit dem Hinweis auf Arbeitsüberlastung nicht.
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Bewahren Sie sich Kopien von gestellten und von abgelehnten Umsetzungsanträgen auf.
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Es hat sich stets als Vorteil erwiesen, wenn die KollegInnen selbst auf die Suche nach einer geeigneten Schule gegangen
sind und mit der Schulleitung Kontakt aufgenommen haben. Sollten Sie das Interesse an Ihrer Arbeitskraft geweckt haben,
kann das die Entscheidung positiv beeinflussen.
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Auch wenn immer wieder Zahlen kursieren - Es gibt keine konkrete Zahl von abgelehnten Umsetzungsanträgen nach der man
auf den nächsten Antrag einen positiven Bescheid erwarten kann. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass in der Regel versucht wird, nach mehrmaligem Antrag dem Wunsch der betreffende KollegInnen Rechnung zu tragen.
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Unfreiwillige Umsetzungen
Durch den geringen Ausstattungsgrad der Schulen mit pädagogischem Personal sind "Zwangsumsetzungen" seltener geworden.
Bei einer "Überausstattung" der Schulen gilt generell folgende Vorgehensweise:
- Die Schulleitung informiert das Kollegium und sucht nach Freiwilligen. Im günstigsten Fall werden mehrere Schulen angegeben,
die Bedarf haben, so dass man sich dadurch eine Schule aussuchen kann
- Sollten keine Freiwilligen gefunden werden, setzt das Verfahren nach der Dienstvereinbarung ein.
Die Möglichkeiten und Aufgaben des Personalrats sind in diesen Fällen beschränkt. Er ist im Wesentlichen nur Beobachter
und achtet auf ein korrektes, sachliches Verfahren.
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23.02.2012 - 11:08 Uhr
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Sprechstunden
des Personalrats
Dienstag:
13.00 - 15.00
Mittwoch:
12.00 - 14.00
Donnerstag:
15.00 - 17.00
ErzieherInnen
Donnerstag:
08.00 - 09.30
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