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p e r s o n a l . R A T
der LehrerInnnen und ErzieherInnen
Friedrichshain-Kreuzberg
      
                               
Übersicht
             Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Angleichung Ost und West

 


Arbeitszeit

Ab dem 1. August 2011 gibt es in Berlin eine einheitliche Arbeitszeit von 39 Stunden für fast alle Beschäftigten (Ausnahmen z.B. bei Schichtdienst).

Arbeitszeitkonten (Anwendungstarifvertrag)

Die auf den Arbeitszeitkonten aus dem Anwendungstarifvertrag angesammelten Zeitguthaben können weiterhin entweder bis zum Ende der Lebensarbeitszeit aufgehoben oder aber im laufenden Jahr genommen werden. Erzieherinnen in Kindertagesstätten oder Schulhorten (West und Ost) können jährlich mindestens 10 Tage vom Arbeitszeitkonto in Anspruch nehmen wenn aus dienstlichen Gründen kein voller Ausgleich möglich ist. Für alle anderen bleibt es bei den bisherigen Regelungen.

Angleichung Ost und West

Ab dem 1. August 20011 gilt für alle Landesbeschäftigten in Berlin ein einheitliches Tarifrecht. Das betrifft außer der Jahressonderzahlung und der Arbeitszeit auch die Kündigungsschutzregelungen („Unkündbarkeit"). Damit sind fast alle tariflichen Unterschiede zwischen Ost und West aufgehoben. Die monatliche Vergütung ist in Berlin ja bereits seit vielen Jahren an das Westniveau angeglichen.

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21.05.2012 - 19:48 Uhr



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