SenBWF

p e r s o n a l . R A T
der LehrerInnnen und ErzieherInnen
Friedrichshain-Kreuzberg
      


                               
             Rund um den Tarifvertrag

Seit dem 1. November 2010 gilt das neue Tarifrecht für alle Beschäftigten des Landes Berlin. Für Lehrkräfte wurde das neue Tarifrecht schon im September 2008 eingeführt.

Basis des neuen Tarifvertrages (des AngleichungsTarifvertrages) sind der TV-L (Tarifvertrag der Länder) und der TVÜ-Länder (Tarifvertrag zur Überleitung - Länder).

Der Angleichungs-TV regelt, wie das Tarifrecht des Landes Berlin an das Tarifrecht der Länder stufenweise angeglichen wird.

Alle Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis bis zum 31.10.2010 begründet worden ist und am 1.11.2010 fortbesteht, werden in das neue Tarifrecht übergeleitet. (Das trifft auch auf die seit dem 1. April 2010 eingestellten Kolleginnen und Kollegen zu). Dabei wird der Besitzstand der Kolleginnen und Kollegen gewahrt. Am derzeitigen Einkommen der Beschäftigten ändert sich in den meisten Fällen nichts. Zu Besonderheiten kann es bei verheirateten Beschäftigten kommen (z.B. wenn der Ehepartner/die Ehepartnerin verbeamtet ist oder der Partner/die Partnerin Anspruch auf eine dem Ehegattenanteil im Ortszuschlag entsprechende Leistung hat).

Besitzstände betreffen insbesondere die im Ortszuschlag enthaltenen kinderbezogenen Vergütungsbestandteile sowie die Vergütungsgruppenzulagen.


Wann gibt es mehr Geld?


Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jahressonderzahlungen


Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Angleichung Ost und West


Neuregelungen der Krankenbezüge



Entgelttabellen zum Angleichungs-TV Land Berlin (01.11.2010 - 31.07.2011)

Entgelttabellen zum Angleichungs-TV Land Berlin (01.08.2011 - 30.09.2011)


        
23.02.2012 - 11:00 Uhr



Sprechstunden
des Personalrats

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