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Die betriebliche Wiedereingliederung erfolgt häufig in der Form des sog. "Hamburger Modells".
Dieses ist angelegt auf ein halbes Kalender-Jahr unter Mitrechnung der Ferienzeiten, beginnt mit reduziertem
Einsatz und soll zum Ende des halben Jahres mit kontinuierlich gesteigertem Stundeneinsatz
mit der vollen Wiederherstellung der Dienstfähigkeit abschließen.
In begründeten Ausnahmefällen kann das Hamburger Modell auch um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden.
Den Stufenplan, mit welcher Stundenverpflichtung begonnen und in welchen Schritten die Dienstleistung
gesteigert wird, legt die Personalstelle fest. In Einzelfällen kann der Amtsarzt eingeschaltet werden.
Eine Empfehlung des eigenen behandelnden Arztes ist nützlich, aber nicht zwingend für die
Entscheidung der Personalstelle.
Während der Zeit des „Hamburger Modells“ gelten Angestellte weiterhin als krankgeschrieben
und müssen die Modalitäten ihrer Entgeltfortzahlung beachten. Beamte gelten nicht als
krankgeschrieben und erhalten die volle Besoldung.
Nach zähen Gesprächen des Hauptpersonalrates mit Senator Zöllner und anderen ist folgende
Möglichkeit für Lehrkräfte (Angestellte und Beamte gleichermaßen) eröffnet worden :
„Abweichend von der bisherigen Praxis wird künftig auch zugelassen werden, dass Lehrkräfte in der
Anfangsphase des Hamburger Modells (also etwa in den ersten sechs Wochen), mit außerunterrichtlicher
Tätigkeit beschäftigt werden dürfen, sofern der Arzt dies zum Zwecke der Wiederteingliederung
für erforderlich hält.“ (Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner)
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