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Die Frauenvertreterinnen für Lehrerinnen und
Erzieherinnen in den Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
werden an allen, die weiblichen Dienstkräfte betreffenden sozialen Maßnahmen gemäß
dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG ) vom September 2002, geändert Dezember 2003, beteiligt und
unterstützen Sie zum Beispiel bei:
- Einstellungen
- Beförderungen
- Verbeamtungen
- Umsetzungen, Versetzungen, Abordnungen
- Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
- Teilzeitarbeit
- Mobbing
- sexueller Belästigung
- Sucht
- Untersuchungen durch die Amts - oder Vertrauensärztin
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Disziplinarmaßnahmen
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Die Frauenvertreterinnen werden durch geheime, unmittelbare
Mehrheitswahl für eine vierjährige Amtszeit bestimmt. Zur Wahl stellen kann sich jede weibliche
Lehrkraft, die am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Monaten in der Dienststelle
tätig ist.
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