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Dienstliche Beurteilungen - die wichtigsten Punkte |
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Die "AV Lehrerbeurteilung" gilt seit dem 1. August 2005.
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten dienstlicher Beurteilungen:
- Regelmäßige Beurteilungen
- alle fünf Jahre
- Altersgrenze 50 Jahre
- Beurteilungen aus besonderem Anlass
- vor Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit,
- bei einer Bewerbung um ein Beförderungsamt,
- für Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe vor Ablauf der
Probezeit,
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bei Versetzung oder Beendigung einer über zwölf Monate hinausgehenden Abordnung für den Abordnungszeitraum,
- bei Vorliegen dienstlicher Erfordernisse,
- auf eigenen Antrag
Zuständig für die Beurteilung von:
- Lehrkräften ist der Schulleiter bzw. die Schulleiterin,
- SchulleiterInnen und deren StellvertreterInnen ist die zuständige Schulaufsicht
Ablauf des Verfahrens
Bei regelmäßiger Beurteilung ist mindestens ein Gespräch ein Jahr vor der Beurteilung zu
führen. Dabei werden Stärken und Schwächen des Beamten/der Beamtin erörtert. Der Zeitpunkt
der Beratungsgespräche ist aktenkundig zu machen. Beratungsgespräche dienen dem wechselseitigen
Austausch von Einschätzungen. Dabei sind die Leistungsmaßstäbe anhand des Anforderungsprofils
und die auf den Arbeitsplatz wirkenden Einflussfaktoren zu erörtern.
Bei der sogenannten Eröffnung wird dem Beamten/der Beamtin eine Kopie der Beurteilung
ausgehändigt und die Beurteilung auf Wunsch erörtert und begründet. Aushändigung und Erörterung der
Beurteilung sind in der Beurteilung zu vermerken.
Der Personalrat erhält die Beurteilung zur Mitwirkung.
Was ist zu tun, wenn man mit der Einschätzung in der Dienstlichen Beurteilung nicht einverstanden ist?
- Besprechen Sie Ihre Einwände und Probleme mit dem/der Beurteiler/Beurteilerin.
- Wenden Sie sich umgehend an Ihren Personalrat.
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Sie haben die Möglichkeit eine Gegendarstellung zu verfassen. Diese wird dann zusammen mit der Beurteilung in Ihrer Personalakte abgelegt.
- Sie können eine Änderung der Dienstlichen Beurteilung beantragen.
Den vollständigen Text der AV Lehrerbeurteilung erhalten Sie hier.
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23.02.2012 - 10:55 Uhr
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Dienstliche Beurteilungen
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Download der AV
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Sprechstunden
des Personalrats
Dienstag:
13.00 - 15.00
Mittwoch:
12.00 - 14.00
Donnerstag:
15.00 - 17.00
ErzieherInnen
Donnerstag:
08.00 - 09.30
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