SenBWF

p e r s o n a l . R A T
der LehrerInnnen und ErzieherInnen
Friedrichshain-Kreuzberg
      


                                 
             Präventionsgespräche

Seit November 2007 ist die für den gesamten öffentlichen Dienst geltende Dienstvereinbarung Gesundheit in Kraft und wartet darauf, dass sie mit Leben gefüllt wird und nicht Makulatur bleibt.

Da jedoch noch sehr viele Unklarheiten bei den Beteiligten und den Betroffenen über den Verfahrensablauf und Rechte und gesetzliche Notwendigikeiten bestehen, hier in Kürze das Wesentliche:
  1. Nach 42 Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit eines Beschäftigten hat der Arbeitgeber nach Sozialgesetzbuch IX §84 (2) die Verpflichtung ein Präventionsgesprächsangebot zu unterbreiten.
  2. Der Beschäftigte kann dieses Angebot annehmen, aus gesundheitlichen Gründen auf einen späteren Termin verschieben oder auch gänzlich ablehnen, ohne dass ihm daraus irgendein Nachteil entstehen darf.
  3. In der Regel hat der Schulleiter die Aufgabe dieses Präventionsgespräch zu führen. Auf Wunsch des Betroffenen kann aber auch ein anderer Vertreter des Arbeitgebers diese Aufgabe übernehmen (z.B. Schulaufsicht oder Dienststellenleitung).
  4. Am Gespräch nehmen grundsätzlich die Frauenvertreterin und ein Personalratsmitglied teil, bei Schwerbehinderten auch die Schwerbehindertenvertretung, es sei denn der/die Betroffene wünscht dies ausdrücklich nicht. Weitere Personen können auf Wunsch des/r Betroffenen hinzugezogen werden (z.B.: Betriebsärztin, Integrationsamt).
  5. Das Gespräch ist grundsätzlich auf Konsens angelegt, da es eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes oder gar vorzeitigen Ruhestand vermeiden helfen soll.
  6. In einem gemeinsam erarbeiteten Maßnahmeplan soll festgehalten werden, wie und in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte dieses Maßnahmeplanes zur betrieblichen Wiedereingliederung führen sollen. Dies wird in einem Ergebnisprotokoll festgehalten. Dieses Protokoll wird unter Wahrung aller datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten in einer gesonderten Präventionsakte (das ist nicht die Personalakte!) von der Gesprächsleitung abgelegt.
In der Personalakte landet ausschließlich eine Notiz über die Tatsache, wann ein Gesprächsangebot erfolgte, ob und wann dieses Gespräch durchgeführt wurde und welche Personen an diesem Gespräch teilgenommen haben.


Download-Service

Der Leitfaden stellt eine kurze Handlungsanleitung für das Gespräch dar.
Nähere Einzelheiten können Sie der DV Gesundheit entnehmen.

Weitere Formulare:
  1. Einladung zum Präventionsgespräch
  2. Rückmeldebogen für die Antwort auf die Einladung
  3. Eckdatenblatt zur Information der Personalstelle
  4. Protokoll ausschließlich für die Beteiligten

        
23.02.2012 - 10:57 Uhr



Sprechstunden
des Personalrats

Dienstag:
13.00 - 15.00

Mittwoch:
12.00 - 14.00

Donnerstag:
15.00 - 17.00



ErzieherInnen

Donnerstag:
08.00 - 09.30