Seit November 2007 ist die für den gesamten öffentlichen Dienst geltende Dienstvereinbarung
Gesundheit in Kraft und wartet darauf, dass sie mit Leben gefüllt wird und nicht Makulatur
bleibt.
Da jedoch noch sehr viele Unklarheiten bei den Beteiligten und den Betroffenen über den Verfahrensablauf und
Rechte und gesetzliche Notwendigikeiten bestehen, hier in Kürze das Wesentliche:
- Nach 42 Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit eines Beschäftigten hat der Arbeitgeber
nach Sozialgesetzbuch IX §84 (2) die Verpflichtung ein Präventionsgesprächsangebot
zu unterbreiten.
- Der Beschäftigte kann dieses Angebot annehmen, aus gesundheitlichen Gründen auf
einen späteren Termin verschieben oder auch gänzlich ablehnen, ohne dass ihm daraus
irgendein Nachteil entstehen darf.
- In der Regel hat der Schulleiter die Aufgabe dieses Präventionsgespräch zu führen.
Auf Wunsch des Betroffenen kann aber auch ein anderer Vertreter des Arbeitgebers
diese Aufgabe übernehmen (z.B. Schulaufsicht oder Dienststellenleitung).
- Am Gespräch nehmen grundsätzlich die Frauenvertreterin und ein Personalratsmitglied
teil, bei Schwerbehinderten auch die Schwerbehindertenvertretung, es sei denn
der/die Betroffene wünscht dies ausdrücklich nicht. Weitere Personen können auf
Wunsch des/r Betroffenen hinzugezogen werden (z.B.: Betriebsärztin, Integrationsamt).
- Das Gespräch ist grundsätzlich auf Konsens angelegt, da es eine Verschlechterung des
gesundheitlichen Zustandes oder gar vorzeitigen Ruhestand vermeiden helfen soll.
- In einem gemeinsam erarbeiteten Maßnahmeplan soll festgehalten werden, wie und
in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte dieses Maßnahmeplanes zur betrieblichen
Wiedereingliederung führen sollen. Dies wird in einem Ergebnisprotokoll festgehalten.
Dieses Protokoll wird unter Wahrung aller datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten in einer
gesonderten Präventionsakte (das ist nicht die Personalakte!) von der Gesprächsleitung
abgelegt.
In der Personalakte landet ausschließlich eine Notiz über die Tatsache, wann ein Gesprächsangebot
erfolgte, ob und wann dieses Gespräch durchgeführt wurde und welche Personen an diesem Gespräch teilgenommen
haben.